Aufenthaltsgenehmigung

Aufenthaltsgenehmigung

Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie Ihr Visum durch eine Aufenthaltserlaubnis ersetzen. Hier erfahren Sie, wie das geht.

Ohne eine Aufenthaltserlaubnis ist es nicht möglich, über die im Visum angegebene Zeit hinaus in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die zuständige Behörde ist die Ausländerbehörde (siehe unten). Sie können den Termin bei der Ausländerbehörde online, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vereinbaren. Wenn Sie einen Termin für die Aufenthaltsgenehmigung vereinbaren, bedenken Sie bitte, dass diese mit einer variablen Verzögerung angesetzt werden. Sobald Sie die Unterlagen eingereicht haben, dauert es etwa 3 Wochen, bis Sie Ihre Aufenthaltskarte erhalten. Als Faustregel gilt, dass Sie die Aufenthaltserlaubnis mindestens 3 Monate vor Ablauf Ihres derzeitigen Visums/Ihrer derzeitigen Aufenthaltserlaubnis beantragen sollten.

Um einen Termin zu vereinbaren, Vorlagen herunterzuladen und Ihren Antrag einzureichen, besuchen Sie bitte die Seite der Ausländerbehörde.

Welches Visum soll ich beantragen? Mehr Informationen und einen umfassenden Überblick über alle möglichen Visa Arten finden Sie auf der Website der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, brauchen Sie die folgenden Dokumente:

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Hier ausdrucken und ausfüllen)
  • Gültiger Pass
  • 2 biometrische Passbilder
  • Beschäftigungsnachweis (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
  • Aufnahmevertrag
  • Mietvertrag plus Meldebescheinigung
  • Nachweis der Krankenversicherung (Versichertenkarte ist nicht ausreichend)
  • Immatrikulationsbescheinigung oder anderweitiger Nachweis zum Grund des Aufenthalts (z. B.  Kopien Ihrer bisherigen Abschlüsse)
  • Für Ihre geehelichte Person: eine Heiratsurkunde; für Ihre Kinder: Geburtsurkunden.

Die Ausländerbehörde Marburg finden Sie im Stadtbüro, Frauenbergstraße 35, 1. Stock, Raum 123.

Telefon: 06421/201-1010
Fax: 06421/201-1837
Allgemeine E-mail:
E-mail für Terminabholung:

Falls Sie nicht in der Stadt Marburg, sondern im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen, ist für Sie die Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/405-0) zuständig.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte das International Office!

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