
Aufenthaltsgenehmigung
Sobald Sie in Deutschland sind, müssen Sie Ihr Visum durch eine Aufenthaltserlaubnis ersetzen. Hier erfahren Sie, wie das geht.
Ohne eine Aufenthaltserlaubnis ist es nicht möglich, über die im Visum angegebene Zeit hinaus in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die zuständige Behörde ist die Ausländerbehörde (siehe unten). Sie können den Termin bei der Ausländerbehörde persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Bitte beachten Sie bei der Terminvergabe für die Aufenthaltsgenehmigung, dass diese mit einer variablen Zeitverzögerung angesetzt werden. Außerdem dauert es nach Abgabe der Unterlagen ca. 3 Wochen, bis Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Hinweis: Aufgrund der durch die Coronavirus-Pandemie bedingten Einschränkungen erfolgt die Einreichung der Dokumente bei der Einwanderungsbehörde über die allgemeine E-Mail (auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de) oder per Post. Sie sollten die Information über die benötigten Dokumente mindestens 3 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis anfordern. Nach Einreichung erhalten Sie per Post eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (Fiktionsbescheinigung), die für 3 Monate gültig ist. Während dieser 3 Monate wird die Einwanderungsbehörde einen persönlichen Termin für Sie vereinbaren, nachdem Sie den 1-Jahres-Aufenthalt erhalten. Alle Dokumente, die für diesen Prozess benötigt werden, finden Sie hier.
Welches Visum soll ich beantragen? Mehr Informationen und einen umfassenden Überblick über alle möglichen Visa Arten finden Sie auf der Website der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).
Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, brauchen Sie die folgenden Dokumente:
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung (Hier ausdrucken und ausfüllen)
- Gültiger Pass
- 2 biometrische Passbilder
- Beschäftigungsnachweis (zum Beispiel Arbeitsvertrag)
- Mietvertrag plus Meldebescheinigung
- Nachweis der Krankenversicherung (Versichertenkarte ist nicht ausreichend)
- Immatrikulationsbescheinigung oder anderweitiger Nachweis zum Grund des Aufenthalts (z. B. Kopien Ihrer bisherigen Abschlüsse)
- Für Ihren Ehepartner/Ihre Eheparterin: eine Heiratsurkunde; für Ihre Kinder: Geburtsurkunden.
Die Ausländerbehörde Marburg finden Sie im Stadtbüro, Frauenbergstraße 35, 1. Stock, Raum 123.
Telefon: 06421/201-1010
Fax: 06421/201-1837
Allgemeine E-mail: auslaenderbehoerde@marburg-stadt.de
E-mail für Terminabholung: terminabh@marburg-stadt.de
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.30 – 18.00 Uhr
Falls Sie nicht in der Stadt Marburg, sondern im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen, ist für Sie die Ausländerbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf (Im Lichtenholz 60, 35043 Marburg, Tel.: 06421/405-0) zuständig.
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte das International Office!