Finanzielle Unterstützung

Finanzielle Unterstützung

 

Pilotprojekt in der MPG: Erfolgreich forschen bei Max-Planck - auch mit Baby. 
Zuschuss von Kleinstkindbetreuung

Seit dem 01. Juli 2017 können erstmals Postdocs mit TVöD-Vertrag und Promovierende mit Fördervertrag Betreuungskosten für ihre Kleinstkinder im Alter von 3 bis 12 Monaten bezuschussen lassen. Die Eltern wählen die Form der Betreuung und erhalten bei Nachweis 50% der Kosten erstattet bzw. maximal 400 € pro Monat, pro Antragstellerin oder Antragsteller. Das Pilotprojekt ist zunächst befristet für ein Jahr und speist sich aus privaten Mitteln der Max-Planck-Förderstiftung, da deine solche Förderung aus öffentlichen Mitteln nicht gestattet ist. Basis des Pilots ist das "first-come, first-served" Prinzip. Wer berechtigt ist, sollte schnell einen Antrag stellen und diesen bei der Personalstelle einreichen.

Programm Flyer: Zuschuss von Kleinstkindbetreuung

Christiane Nüsslein-Volhard (CNV) Stiftung

Ziel der Christiane Nusslein-Volhard-Stiftung ist die Unterstützung begabter junger Wissenschaftlerinnen mit Kindern. Durch die Förderung soll ihnen die für eine wissenschaftliche Karriere erforderliche Freiheit und Mobilität verschafft werden. Zu diesem Zweck vergibt die Christiane Nüsslein-Volhard-Stiftung ein Stipendium in Höhe von 200 bis 400 € monatlich. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt, kann aber um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bewerbungen können über einen link auf der Homepage eingereicht werden. https://cnv-stiftung.de/vorhaben


 

Kindergeld

Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld


 

Elterngeld

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld und ElterngeldPlus

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