
Inklusionsbeauftragter an unserem Institut
Inklusionsbeauftragte vertreten die Arbeitgeberin auf administrativer Seite, überwachen die interne Umsetzung der Arbeitgeberpflichten (z. B. behindertengerechte Arbeitsplätze), und dienen als Vertretung nach außen (Integrationsamt/Agentur für Arbeit).
Ansprechpartner für individuelle Angelegenheiten von Schwerbehinderten (Entgegennahme von Beschwerden, Beratung und Unterstützung der Betroffenen, Anhörung bei Kündigungen/Einstellungen) bleibt der Betriebsrat bzw. die zentrale Schwerbehindertenvertretung der MPG.